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Schwarzarbeit: Kontrollen dürfen kurzfristig und überraschend erfolgen
Ihre Mandanten müssen es hinnehmen, wenn sie wegen einer anonymen Anzeige überraschend auf Schwarzarbeit kontrolliert werden. Das hat das OLG Berlin-Brandenburg mit dem Urteil v. - 7 K 7024/07 entschieden. Ausnahmen gelten nur, wenn die Anzeige erkennbar haltlos ist oder den Angezeigten schikanieren soll.
Das Urteil des OLG Berlin-Brandenburg können Sie im Internet unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de kostenlos im Volltext einsehen.