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Slowenien | Gesetz über Verbrauchsteuern in novellierter Fassung
Mit dem Gesetz (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr.35/2010 vom 3.5.2010) wurden die Verbrauchsteuern neu geregelt. Umgesetzt wurden einschlägige Direktiven der EU. Slowenien folgt dem allgemeinen europäischen Trend der Verbrauchsteuererhöhung zur Lösung der Haushaltsprobleme. Zahlungspflichtiger ist der Produzent oder Händler, der Importeur bzw. das Steuerlager der betreffenden Waren, wenn keine Ausnahmebestimmungen gelten. Die Steuer ist monatlich zu entrichten. Die Verbrauchsteuer wird z. B. auf alkoholhaltiges Bier i. H. von 10 € je 1 % Alkohol je Hektoliter erhoben. Wein und Schaumwein sind allgemein von der Verbrauchsteuer ausgenommen. Äthylalkohol wird bei 100 %igem Alkoholinhalt mit 100 € je Hektoliter besteuert. Entsprechend erfolgt die Besteuerung von Branntwein. Bei Tabakwaren ...