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Aufwendungen für den Ausbau eines Dachgeschosses als Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand?
Baut ein Stpfl. das Dachgeschoss, dessen Dach erneuerungsbedürftig ist, um, indem er die Dachform ändert (Satteldach statt Walmdach), den Trempel um 50 cm erhöht sowie Dachgiebel errichtet und dadurch die Nutzungsfläche um mehr als 60m 2 erweitert, stellen die Aufwendungen für diese Erweiterung Herstellungskosten dar. Auch die zur Reparatur des Daches notwendigen Aufwendungen sind nach dem nrkr. Urteil des Hessischen NWB RAAAD-40563 (BFH-Az.: IX B 29/10) den Herstellungskosten der Erweiterung zuzuordnen, wenn sie in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zu der S. 473Erweiterung stehen (Bezug: §§ 9 Abs. 1, 21 Abs. 1 EStG; § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB).
(1) Die Kl. sind Eigentümer eines zweigeschossigen Miethauses, dessen Dach erneuerungsbedürftig war. Anstelle ...