Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS
7. Aufl. 2010
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2. Allgemeine Grundsätze der IFRS
2.1 Übersicht
Die Rechnungslegung nach IFRS hat primär eine Informationsfunktion zu erfüllen. Das Ziel der IFRS-Rechnungslegung besteht gemäß Framework. 12 in der Bereitstellung von Informationen, die für die verschiedenen Abschlussadressaten bei deren spezifischen wirtschaftlichen Entscheidungen nützlich sind (decision usefulness). Obwohl die unterschiedlichen Interessengruppen verschiedene Informationen des Abschlusses für ihre Entscheidungen wünschen bzw. benötigen und IFRS explizit keine Priorisierung der Informationsbedürfnisse der am Unternehmen interessierten Gruppen trifft (vgl. Framework. 10 Satz 1), vermutet Framework. 10 Satz 2, dass die Informationsbedürfnisse der Investoren, welche Risikokapital dem Unternehmen zur Verfügung stellen, den Informationsbedürfnissen der meisten anderen Abschlussadressaten entsprechen. Hieraus folgt eine faktische Konzentration der Rechnungslegungskonzeption auf die Informationsbedürfnisse der Eigenkapitalgeber; daher wird die IFRS-Rechnungslegung häufig mit dem Schlagwort der investorenorientierten Rechnungslegung charakterisiert.
Darüber hinaus haben Abschlüsse eine Rechenschaftslegungsfunktion zu erfüllen. ...