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NWB direkt Nr. 25 vom Seite 681

EU-Kommission verklagt Deutschland

[i]Diskriminierende Besteuerung ausländischer PensionseinrichtungenDie EU-Kommission hat Deutschland am wegen diskriminierender Steuerbestimmungen hinsichtlich ausländischer Pensionseinrichtungen beim EuGH verklagt (vgl. IP/10/662). Dividendenzahlungen deutscher Unternehmen an deutsche Pensionskassen unterliegen in Deutschland einer ermäßigten [i]Dividendenzahlungen an PensionskassenQuellensteuer oder die Quellensteuer wird den Pensionskassen teilweise rückerstattet. Anderen vergleichbaren Einrichtungen mit Sitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum werden jedoch diese ermäßigten Sätze oder Erstattungen nicht gewährt.

[i]Dividendenzahlungen an PensionsfondsBei einer anderen Form von Pensionseinrichtungen in Deutschland, den Pensionsfonds, werden die erhaltenen Dividenden bei der jährlichen Steuerveranlagung berücksichtigt. Sie werden daher auf Nettobasis zu dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 15 % besteuert. Auf Dividenden, die von Deutschland aus an ähnliche ausländische Einrichtungen gezahlt werden, wird dagegen eine Quellensteuer zum Satz von 25 % auf die Bruttodividende erhoben, ohne dass irgendwelche Kosten abgezogen werden können.

[i]ZinszahlungenEine ähnliche Unterscheidung erfolgt bei Zinszahlungen an Pensionskassen und Pensionsfonds oder an ausländische Pensionseinrichtungen...

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