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LSG NRW 10.03.2010 L 19 B 303/09 AS, NWB 25/2010 S. 1962

Sozialrecht | Berücksichtigung von Steuerberaterkosten bei ALG-II-Bezug eines Selbständigen

Zu den im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 3 Abs. 2 Alg II-V können neben den Steuerberaterkosten für die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) auch Raumkosten für die Anmietung von Gewerberäumen gehören. Gleiches gilt für die Abzugsfähigkeit von dafür fälligen Versicherungsbeiträgen, Kosten für Büromaterial, Telefonkosten und die Vorsteuer, selbst wenn diese nicht ausdrücklich in der EÜR benannt, aber anderweitig belegt werden können.

Anmerkung:

Nach § 3 Abs. 4 Alg II-V ist dabei für jeden Monat der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum (sechs Monate gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Alg II-V i. V. mit § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II) durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt. Dies gilt auc...

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