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Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1964Das (BStBl 2010 I S. 227) einen neuen Rentenerlass veröffentlicht.
Änderungen zum
[i]6 Voraussetzungen für private VersorgungsleistungenWiederkehrende Leistungen, die anlässlich einer Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gezahlt werden, können bei Übergabeverträgen ab dem (vgl. JStG 2008) nur noch dann zu privaten Versorgungsleistungen führen, wenn sie (1) nicht auf einer Veräußerung beruhen, (2) durch eine bestimmte Person (Angehörige oder zumindest eine Personen, [i]Grün, NWB 14/2010 S. 1042zu der eine Nähebeziehung besteht) erbracht werden, (3) eine ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG übertragen wird, (4) der Empfänger der wiederkehrenden Leistungen zum Generationennachfolgeverbund gehört, (5) eine lebenslange Verpflichtung besteht und (6) ein klarer und eindeutiger Versorgungsvertrag vereinbart wurde.
Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke
[i]BMF, Schreiben v. 11. 3. 2010, BStBl 2010 I S. 227Im Einzelfall kann es vorteilhaft sein, bewusst keine privaten Versorgungsleistungen, sondern wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung zu vereinbaren. Bei gleichzeitiger Übertragung mehrerer Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Leistungen ist zudem zu ...