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FG München Beschluss v. - 11 V 574/10 EFG 2010 S. 1204 Nr. 15

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG nur bei Vorhandensein selbstbewirtschafteter Flächen zulässig

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Ermittlung des Gewinns für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nur zulässig ist, wenn selbstbewirtschaftete Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung vorhanden sind (im Streitfall: Gewinnermittlung nach § 13a EStG für Imkereibetrieb nicht zulässig).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 411 Nr. 7
EFG 2010 S. 1204 Nr. 15
SAAAD-44491

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Beschluss v. 21.04.2010 - 11 V 574/10

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