Gewerblicher Grundstückshandel bei kurzfristiger Eigennutzung des Objekts
Leitsatz
Wird ein eigengenutztes Objekt – trotz achtjähriger Eigennutzungsverpflichtung und achtjährigem Veräußerungsverbot ohne Vertragsstrafe
– nur 6 Monate nach Bezug verkauft, lassen sich mit dem Argument der – nicht nachgewiesenen – gesundheitsgefährdenden Schadstoffbelastung
des Objekts und der Dauer der Finanzierung (hier: lediglich ein Drittel des Kaufpreises finanzierendes Darlehen mit 10-jähriger
Laufzeit) keine offensichtlichen Sachzwänge begründen, die einer Zuordnung des Objekts zum Umlaufvermögen eines gewerblichen
Grundstückshandels entgegenstehen könnten.