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BMF 11.05.2010 IV C 6 - S 2137/07/10004, BBK 12/2010 S. 539

Rückstellung für Sanierungsverpflichtungen und Teilwertabschreibung bei schadstoffbelasteten Grundstücken

Nach Ansicht des BMF gilt bei der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von schadstoffbelasteten Grundstücken: Eine Rückstellung für eine Sanierungsverpflichtung kann erst gebildet werden, wenn die zuständige Behörde einen vollziehbaren Verwaltungsakt erlassen hat, der ein bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmbaren Zeitraums vorschreibt . Anderenfalls fehlt es an der hinreichenden Konkretisierung einer Verpflichtung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz , da dieses keine Sanktionen vorsieht.

Unabhängig von einer Rückstellung ist eine Teilwertabschreibung auf das Grundstück zu prüfen:

  • Eine [i]Teilwertabschreibung auf das GrundstückTeilwertabschreibung ist möglich, wenn eine Rückstellung für eine Sanierungsverpflichtung nicht gebildet werden darf. Ausnahme: Die Sanierungsaufwendungen führen zu ...

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