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Rückstellung für Sanierungsverpflichtungen und Teilwertabschreibung bei schadstoffbelasteten Grundstücken
Nach Ansicht des BMF gilt bei der bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von schadstoffbelasteten Grundstücken: Eine Rückstellung für eine Sanierungsverpflichtung kann erst gebildet werden, wenn die zuständige Behörde einen vollziehbaren Verwaltungsakt erlassen hat, der ein bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmbaren Zeitraums vorschreibt . Anderenfalls fehlt es an der hinreichenden Konkretisierung einer Verpflichtung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz , da dieses keine Sanktionen vorsieht.
Unabhängig von einer Rückstellung ist eine Teilwertabschreibung auf das Grundstück zu prüfen:
Eine [i]Teilwertabschreibung auf das GrundstückTeilwertabschreibung ist möglich, wenn eine Rückstellung für eine Sanierungsverpflichtung nicht gebildet werden darf. Ausnahme: Die Sanierungsaufwendungen führen zu künftigen Anschaffungsko...