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Abzugsfähigkeit gemischt veranlasster Aufwendungen: Präzisierung bei Fortbildungen und Gruppenreisen
In zwei Entscheidungen vom 21. 4. 2010 hat der BFH seine neue Rechtsprechung zu gemischt veranlassten Aufwendungen präzisiert:
Fortbildung: Im Streitfall VI R 66/04 nahm ein Arzt an einer einwöchigen Fortbildung am Gardasee zum Thema „Sportmedizin” teil. Neben Seminaren umfasste der Kurs auch zahlreiche Stunden Sport, u. a. Bergsteigen und -wandern, Radfahren, Segeln und Surfen. Das FG und auch der BFH ließen die Aufwendungen zu 50 % als Werbungskosten zu.
Gruppenreise: Im Streitfall VI R 5/07 nahm eine Englisch-Lehrerin an einer neuntägigen Gruppenreise nach Dublin teil, die von der Englischlehrer-Vereinigung organisiert wurde. Jeweils ein Tag entfiel auf die Besichtigung von Dublin und Belfast; zum weiteren Programm gehörten Theaterbesuche, die Bes...