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OLG Frankfurt/M. 07.04.2010 20 W 94/10, NWB 24/2010 S. 1886

Gesellschaftsrecht | Keine Satzungsregelung zur Übernahme des GmbH-Gründungsaufwands notwendig

Einer gesonderten Regelung zur Übernahme des Gründungsaufwands seitens der GmbH im GmbH-Gesellschaftsvertrag bedarf es nur dann, wenn – wie in der Praxis allerdings häufig – dieser Aufwand auch tatsächlich von der Gesellschaft übernommen werden soll. Ohne eine solche Regelung haften die Gründer entsprechend § 26 Abs. 2 AktG. Die Einhaltung unterliegt dann auch der registergerichtlichen Kontrolle. Doch muss Gründungsaufwand, der nicht aus dem Gesellschaftsvermögen geleistet werden soll, auch in der Satzung der GmbH keine ausdrückliche Berücksichtigung finden.

Anmerkung:

Zu den steuerlichen Konsequenzen einer Kostenübernahme als vGA im Fall einer Kapitalerhöhung der GmbH s. NWB VAAAA-88742.

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