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BFH 11.02.2010 V R 38/08, NWB 24/2010 S. 1884

Umsatzsteuer | Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender Buchführungspflicht

Nach dem kommt die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG nur bei besonderen Härten wie z. B. dem Überschreiten der nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG bestehenden Umsatzgrenze aufgrund außergewöhnlicher und einmaliger Geschäftsvorfälle, nicht aber allgemein aufgrund einer fehlenden Buchführungsverpflichtung in Betracht.

Anmerkung:

Für eine grundstücksverwaltende GbR, deren Jahresumsätze infolge des Verzichts auf die Steuerbefreiung der Vermietungsumsätze nachhaltig die gesetzliche Jahresumsatzgrenze überschreiten, sieht der BFH keine Rechtsgrundlage für die Ist-Besteuerung gem. § 20 UStG. Ob die gesetzliche Regelung sinnvoll ist, lässt sich bezweifeln.

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