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JStG 2010: Kurzfristiger Handlungsbedarf bei der Unternehmensnachfolge
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-44280 Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines JStG 2010 beschlossen. Dieser beinhaltet zwei Regelungen, welche die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen in Zusammenhang mit dem sog. Verwaltungsvermögen gravierend einschränken werden.
Geplante Gesetzesänderungen bei der Unternehmensnachfolge
[i]Reduzierung der Verwaltungsvermögensquote bei Tochtergesellschaften Der Gesetzentwurf sieht zum einen bei der 100 %igen Steuerbefreiung (sog. Optionsverschonung) eine Reduzierung der Verwaltungsvermögensquote bei Tochtergesellschaften (§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 ErbStG) von bisher 50 % auf 10 % vor.
[i]Neueinfügung Sätze 6 und 7 in § 13b Abs. 2 ErbStGZum anderen soll die bisher in § 13b Abs. 3 Satz 2 ErbStG enthaltene Regelung „etwas modifiziert” als Sätze 6 und 7 in § 13b Abs. 2 ErbStG neu eingefügt werden. Während Satz 6 den Berechnungsmodus der Ermittlung der Verwaltungsquote analog zu Satz 4 für Anteile an Kapitalgesellschaften „klarstellt”, bestimmt der geplante Satz 7, dass sog. junges Verwaltungsvermögen, welches zum Vermögen einer Tochter-Kapitalgesellschaft gehört, nicht in das begünstigte Vermögen einzubeziehen ist. Wertmäßig erfolgt die Berechnung nach dem Verhältnis der Summe der Werte dieser (unbegünstigten) Wirtschaftsgüter zum gemeinen Wert des Betriebs der Kapitalgesellschaft.
Auswirkungen der geplanten Änderungen
[i]Vollständige Steuerverschonung künftig schwieriger erreichbarEs wir...