Berücksichtigung des Arbeitnehmeranteils zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL – bei der Berechnung der Einkünfte
und Bezüge eines gesetzlich rentenversicherten Kindes
Leitsatz
Der Arbeitnehmeranteil zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist - obwohl nicht gesetzliche Pflichtversicherung
- bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge eines gesetzlich rentenversicherten Kindes gemäß § 32 Abs. 4 S. 2 EStG mindernd
zu berücksichtigen, da die vom Arbeitgeber abgeführten Beiträge an die VBL zum Aufbau einer Zusatzversorgung im Alter den
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung vergleichbar sind, das Kind sich den Beitragszahlungen nicht entziehen kann
und die Beiträge an die VBL nicht in den Verfügungsbereich des Kindes gelangen, weil sie vom Arbeitgeber abgeführt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAD-44259
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.03.2010 - 4 K 1343/06
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