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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 2970/08 EFG 2010 S. 1323 Nr. 16

Gesetze: EStG § 50a Abs. 4, EStG § 50d Abs. 1, EStG § 50 Abs. 5 S. 4 Nr. 3

Erstattung einbehaltener Körperschaftssteuer auf inländische Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger

Leitsatz

  1. Die Berücksichtigung unmittelbar mit den Betriebseinnahmen zusammenhängender Kosten, die beim Abzugsverfahren nicht berücksichtigt wurden, kann im Rahmen eines Erstattungsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG zu erfolgen.

  2. Eine Regelungslücke, die eine Berücksichtigung von Aufwendungen im Rahmen eines sog. „Analogverfahrens „ zu §§ 50d, 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG beim Finanzamt erfordert, besteht nicht.

  3. Eine ebenenübergreifende Berücksichtigung von unmittelbar mit den Betriebseinnahmen zusammenhängenden Betriebsausgaben ist bei Zwischenschaltung einer beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft zur Erbringung künstlerischer Darbietungen gegenüber dem inländischen Vertragspartner unzulässig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1323 Nr. 16
IWB-Kurznachricht Nr. 21/2010 S. 786
WAAAD-44254

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 17.12.2009 - 4 K 2970/08

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