Erstattung einbehaltener Körperschaftssteuer auf inländische Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger
Leitsatz
Die Berücksichtigung unmittelbar mit den Betriebseinnahmen zusammenhängender Kosten, die beim Abzugsverfahren nicht berücksichtigt
wurden, kann im Rahmen eines Erstattungsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG zu erfolgen.
Eine Regelungslücke, die eine Berücksichtigung von Aufwendungen im Rahmen eines sog. „Analogverfahrens „ zu §§ 50d, 50 Abs.
5 Nr. 3 EStG beim Finanzamt erfordert, besteht nicht.
Eine ebenenübergreifende Berücksichtigung von unmittelbar mit den Betriebseinnahmen zusammenhängenden Betriebsausgaben ist
bei Zwischenschaltung einer beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft zur Erbringung künstlerischer Darbietungen gegenüber
dem inländischen Vertragspartner unzulässig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1323 Nr. 16 IWB-Kurznachricht Nr. 21/2010 S. 786 WAAAD-44254
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 17.12.2009 - 4 K 2970/08
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