Anwendung des Schachtelprivilegs nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich bei Ausschüttungen einer französischen Tochtergesellschaft
an eine inländische KGaA
Leitsatz
Das in Art. 20 Abs. 1 a, b DBA-Frankreich verankerte Schachtelprivileg findet auf an inländische KGaA zugeflossene Dividenden
von französischen Tochterkapitalgesellschaften im vollem Umfang bis auf die Ebene der Gesellschafter Anwendung.
Eine im Inland ansässige KGaA ist abkommensrechtlich wie eine juristische Person zu behandeln und persönlich berechtigt das
Schachtelprivileg nach dem DBA-Frankreich in Anspruch zu nehmen.
Von der deutschen Steuerbemessungsgrundlage auszunehmen sind auch die nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1
Nr. 2 EStG von den Gesellschaftern im Rahmen ihrer Einkünfte aus Gewerbebetrieb bezogenen Beträge aufgrund der Schachteldividenden
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1418 Nr. 17 IStR 2009 S. 658 Nr. 18 RAAAD-44247
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 23.06.2009 - 12 K 3439/01
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