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Abgeltungsteuer 2010
2. Aufl. 2010
ISBN der Online-Version: 978-3-482-61042-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58972-0
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Abgeltungsteuer 2010 (2. Auflage)
G. Die Abgeltungsteuer in Schaubildern
S. 168
S. 169
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nicht steuerbar | steuerbar | ||
Wertzuwächse = Vermögensebene | Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG: | ||
im Privatvermögen nicht steuerbar | – | Gewinnanteile, z. B. Dividenden, | |
Ausnahmen: | – | Zinserträge, | |
– | Beteiligungen von 1 % oder mehr i. S. d. § 17 EStG | – | Stückzinsen, |
– | private Veräußerungsgeschäfte i. S. d. § 23 EStG (Jahresfrist) | – | Leistungen aus Kapital-Lebensversicherungen |
keine pos. oder neg. Einnahmen aus Kapitalvermögen sind daher | – | Einnahmen aus der Veräußerung von Dividenden- oder Zinsscheinen unter Zurückbehaltung der Aktien oder Schuldverschreibungen, | |
– – – – – | Kapitalrückzahlungen, Wertminderung des Kapitals, Werterhöhung des Kapitals, Einnahmen aus der Veräußerung der Kapitalanlage, Einnahmen aus Termingeschäften, Risiko-Zertifikaten | – | Einnahmen aus der Veräußerung von finanzinnovativen Schuldverschreibungen (z. B. Zerobonds, Floater, Stipped Bonds, Garantiezertifikaten, Down-Rating Anleihen), |
– | Einnahmen aus in- und ausländischen Investmentfondsanteilen |
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nicht steuerbar | steuerbar | |
Wertzuwächse = Vermögensebene | Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG | |
sind im Privatvermögen nicht steuerbar bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, z. B. Schmuck, Antiquitäten, Edelmetalle, Kunstgegenstände nach Ablauf der Haltefrist von 1 Jahr bzw. 10 Jah... |