Abgeltungsteuer 2010
2. Aufl. 2010
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F. Die neue Anlage KAP zur Steuererklärung 2009
Es gibt sie noch, die „guten” alten Dinge – auch die Anlage KAP für die Steuererklärung 2009. Trotz Abgeltungsteuer, trotz Steuereinzug durch die Banken, trotz versprochener Steuervereinfachung gilt es für viele Bürger, auch 2009 mit ihrer Steuererklärung das Steuerformular für Sparer und Kapitalanleger, die Anlage KAP, beim Finanzamt einzureichen. Die frühere Anlage AUS ist dagegen für die Veranlagung 2009 bei Kapitaleinkünften nicht mehr erforderlich. Die Anlage SO muss noch einreichen, wer Gewinne oder Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften hat, für die noch das alte Recht anzuwenden ist (Anschaffung 2008, Veräußerung innerhalb der Jahresfrist 2009).
Die Erträge aus Kapitalanlagen spielen bereits im Mantelbogen der Steuererklärung 2009 eine wichtige Rolle. Nicht nur das in Zeile 35 erklärt werden muss, ob die Anlage KAP beigefügt ist, in Zeile 57 wird bereits die Möglichkeit gegeben zur Berechnung der Spendenhöchstbeträge (Zeilen 47 und 50) die Einbeziehung der 2009 erzielten Kapitalerträge zu beantragen. Dazu ist die Höhe der Erträge anzugeben.
Das wiederholt sich in Zeile 72/73 des Mantelbogens, denn zur Berechnung des Eigenbeha...