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Informationsaustausch in Steuersachen mit den Kaimaninseln
[i] www.bundesfinanzministerium.de Das BMF hat den Abkommenstext zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Kaimaninseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch vom im Internet veröffentlicht.
Das Abkommen umfasst insgesamt 13 Artikel und ein Protokoll, das sich auf die Art. 5, Art. 8 und Art. 9 des Abkommens bezieht.
[i]Austausch von InformationenNach Art. 1 leisten die zuständigen Behörden der Vertragsparteien einander Unterstützung durch den Austausch von Informationen, die für die Durchführung des jeweiligen Rechts der Vertragsparteien betreffend die unter das Abkommen fallenden Steuern voraussichtlich erheblich sind. Zu diesen Informationen zählen auch solche, die für die Festsetzung, Veranlagung und Erhebung dieser Steuer, für die Vollstreckung von Steuerforderungen oder für Ermittlungen in oder die Verfolgung von Steuerstrafsachen voraussichtlich erheblich sind.
[i]GeltungsbereichNach Art. 3 gilt das Abkommen in Deutschland für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Vermögen- und Erbschaftsteuer sowie für die Umsatz- und Versicherungsteuer einschließlich der auf die Steuern erhobenen Zuschläge.
In Art. 4...