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Nachversteuerung grenzüberschreitender Betriebsstättenverluste
Hinzurechnung zuvor abgezogener Betriebsstättenverluste bei Freistellungs-DBA
Der NWB HAAAD-42506) zu der Nachversteuerung gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 AuslInvG entschieden. Nach diesem Urteil ist die Nachversteuerung auch dann vorzunehmen, wenn die Betriebsstättenverluste im Betriebsstättenstaat nicht mehr berücksichtigt werden können, weil dort der Verlustvortrag zeitlich begrenzt ist und diese Grenze mittlerweile abgelaufen ist.
I. Sachverhalt
[i]Ausländische BetriebsstättenverlusteDie Klägerin war eine inländische GmbH, die an einer luxemburgischen KG (Personengesellschaft) beteiligt war. Vermittelt durch diese Beteiligung erzielte die Klägerin Betriebsstätteneinkünfte aus Luxemburg. In den Jahren 1986 bis 1989 erwirtschaftete sie Betriebsstättenverluste. Erst in den Folgejahren erzielte die Klägerin Gewinne aus ihrer luxemburgischen Betriebsstätte, so auch im Streitjahr 1999.
[i]Verlustvortrag in Luxemburg begrenztNach luxemburgischem Recht konnten die Verluste der Jahre 1986 bis 1989 in spätere Zeiträume vorgetragen werden. Dieser Verlustvortrag war aber auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren begrenzt, so dass eine Nutzung der Betriebsstättenverluste in Luxemburg letztmalig im Jahr 1994 möglich war. Da die in den Jahren 1990 bis 1994 erzielten Betriebsstättengewinne einen niedrigeren Betra...