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Slowenien | Gesetz über die Einkommensteuer in novellierter Fassung
Das neu gefasste Gesetz mit vom Parlament beschlossenen Änderungen und Ergänzungen (s. Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 28/2010 vom ) gilt für natürliche Personen mit Wirkung ab . Einkommen i. S. des Gesetzes sind Einkünfte aus Beschäftigung (nichtselbständiger Arbeit), Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Veräußerung von Vermögensrechten, Einkünfte aus Kapital und sonstige Einkünfte. Dazu gehören auch Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Festgelegt sind die Einkünfte, die von der Einkommensteuer ausgenommen sind. So vermindern gezahlte gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge die Steuerbemessungsgrundlage. Der Steuersatz beträgt bis zu einem Jahreseinkommen von 6.800 € 16 %, bei übe...