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Einkommensteuer | Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs
Das BMF hat zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG und § 22 Nr. 1c EStG Stellung genommen ( IV C 3 – S 2221/09/10024).
Im Zuge der Scheidung von Ehegatten kommt es im Regelfall zur Durchführung eines Versorgungsausgleichs. Hierbei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte geteilt. Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs können vom Ausgleichsverpflichteten in dem Umfang als Sonderausgaben geltend gemacht werden, in dem die den Ausgleichszahlungen zugrunde liegenden Einnahmen der Besteuerung unterliegen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG i. V. mit § 22 Nr. 1c EStG). Mit dem Gesetz über den Versorgungsausgleich (Versorgungsausgleichsgesetz – Vers-AusglG) vom wurden die zivilrechtlichen Vorschriften zum Versorgungsausgleich mit Wirkung zum ...