Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 11/2010 S. 448

Keine Leistungsklage auf Abfindung aus einem nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit vereinbarten Sozialplan

Die Leistungsklage eines (früheren) Arbeitnehmers gegen den Insolvenzverwalter auf Zahlung der Abfindung aus einem nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit abgeschlossenen Sozialplan ist bereits unzulässig. Einer Leistungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil ein entsprechender Leistungstitel dauerhaft keine Vollstreckungsgrundlage wäre ( NWB ZAAAD-38444).

Praxishinweise

§ 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO zur Befriedigung der Massegläubiger hat für Sozialplanansprüche keine Bedeutung. Zwar sind Forderungen aus einem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgestellten Sozialplan gem. § 123 Abs. 2 Satz 1 InsO Masseforderungen, die gem. § 53 InsO vorab zu befriedigen sind. Jedoch bestimmt § 123 Abs. 3 Satz 2 InsO, dass eine Zwangsvollstreckung in die Masse wegen einer Sozialplanforderung ausgeschlossen ist.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen