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BVerwG 28.04.2010 6 C 6/09, NWB 23/2010 S. 1810
Abgabenrecht | Autoradios von Behinderteneinrichtungen gebührenfrei
Gemeinnützige Träger von Behinderteneinrichtungen müssen keine Rundfunkgebühren für Radios in Autos zahlen, die ausschließlich zur Beförderung behinderter Menschen dienen. Der WDR scheiterte mit der Klage auf GEZ-Gebühren für diese Fahrzeuge.