ImmoWertV Anlage 1 (zu § 12 Absatz 5
Satz 1)
Anlage 1 (zu § 12 Absatz 5 Satz 1)
Modellansätze für die Gesamtnutzungsdauer
Zur Festlegung der Gesamtnutzungsdauer sind bei Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten die nachfolgenden Modellansätze zugrunde zu legen.
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Art
der baulichen Anlage | Gesamtnutzungsdauer |
freistehende Ein-
und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser | 80 Jahre |
Mehrfamilienhäuser | 80 Jahre |
Wohnhäuser mit
Mischnutzung | 80 Jahre |
Geschäftshäuser | 60 Jahre |
Bürogebäude,
Banken | 60 Jahre |
Gemeindezentren,
Saalbauten, Veranstaltungsgebäude | 40 Jahre |
Kindergärten,
Schulen | 50 Jahre |
Wohnheime, Alten-
und Pflegeheime | 50 Jahre |
Krankenhäuser,
Tageskliniken | 40 Jahre |
Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen | 40 Jahre |
Sporthallen,
Freizeitbäder, Heilbäder | 40 Jahre |
Verbrauchermärkte,
Autohäuser | 30 Jahre |
Kauf- und
Warenhäuser | 50 Jahre |
Einzelgaragen | 60 Jahre |
Tief- und
Hochgaragen als Einzelbauwerk | 40 Jahre |
Betriebs- und
Werkstätten, Produktionsgebäude | 40 Jahre |
Lager- und
Versandgebäude | 40 Jahre |
Landwirtschaftliche
Betriebsgebäude | 30 Jahre |
Für nicht aufgeführte Arten baulicher Anlagen ist die Gesamtnutzungsdauer aus der Gesamtnutzungsdauer vergleichbarer baulicher Anlagen abzuleiten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAH-90304