Kein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis für die Erteilung einer gebührenpflichtigen verbindlichen
Auskunft
Zuständigkeit der Finanzgerichtsbarkeit für Streitigkeiten über die behauptete Umsatzsteuerpflicht der Gebühr für die verbindliche
Auskunft
Leitsatz
1. Hat sich ein Steuerpflichtiger vom FA gebührenpflichtig eine verbindliche Auskunft (§ 89 Abs. 2 AO) erteilen lassen, so
hat er keinen Anspruch darauf, dass ihm für die nach § 89 Abs. 3-5 AO zu entrichtende Gebühr eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis
erteilt wird; das FA handelt bei Erteilung der beantragten verbindlichen Auskunft auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher
Regelungen und ist deshalb insoweit nicht unternehmerisch tätig.
2. Will der Steuerpflichtige gleichwohl den Anspruch auf Erteilung einer Gebührenrechnung mit Umsatzsteuerausweis gerichtlich
durchsetzen, ist hierfür der Finanzrechtsweg eröffnet.
3. Eine von der Finanzbehörde erteilte verbindliche Auskunft beinhaltet nicht lediglich eine steuerrechtliche Beurteilung,
wie sie in ähnlicher Form auch von Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufe vorgenommen wird. Denn sie entfaltet
darüber hinaus zwischen den Beteiligten eine rechtliche Bindungswirkung für das Besteuerungsverfahren und steht damit in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem – hoheitlichen – Besteuerungsverfahren.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 13 Nr. 15 DStRE 2010 S. 1014 Nr. 16 DStZ 2010 S. 508 Nr. 14 EFG 2010 S. 1452 Nr. 17 UStB 2010 S. 205 Nr. 7 FAAAD-43895
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