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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 9 K 9161/08

Gesetze: AO § 69, AO § 34, AO § 149 Abs. 2 S. 1, AO § 162 Abs. 1, AO § 90 Abs. 1, AO § 88, FGO § 76 Abs. 1, UStG § 18 Abs. 3

Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden

Zeitpunkt für die Bestimmung der Tilgungsquote

Leitsatz

1. Für den Umfang der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH gem. § 69 i. V. m. § 34 AO für Umsatzsteuerschulden der GmbH, die nach pflichtwidriger Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen auf Schätzungsbescheiden beruhen, ist der Grundsatz der anteiligen Tilgung zu beachten.

2. Dabei ist für die Bestimmung des Umfangs der Möglichkeit der GmbH zur Gläubigerbefriedigung, der Tilgungsquote nicht auf den Zeitpunkt der tatsächlichen, sondern der – bei unterstellter ordnungsgemäßer Erklärungsabgabe – fiktiven Fälligkeit der Umsatzsteuerschulden und die Zeit danach abzustellen.

Fundstelle(n):
KAAAD-43889

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 09.07.2009 - 9 K 9161/08

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