Fiktion der Bekanntgabe eines Feststellungsbescheids am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post auch bei tatsächlich früherem
Zugang
Behauptung eines unrichtigen Bescheiddatums
Leitsatz
1. Wurde ein Grundlagenbescheid durch einfachen Brief bekanntgegeben, beginnt die Zweijahresfrist i. S. v. § 171 Abs. 10 S.
1 AO gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 1 AO auch dann erst am dritten Tag nach Aufgabe zur Post, wenn der Bescheid dem Adressaten tatsächlich
schon vor Ablauf von drei Tagen zugegangen ist.
2. Behauptet der Steuerpflichtige, der Bescheid sei schon vor dem im Bescheid maschinell ausgrdruckten Datum zur Post gegeben
worden, muss er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen substantiieren. Es ist auch dann von einer Aufgabe zur Post an dem
Tag auszugehen, den der Bescheid als Erlassdatum ausweist, wenn sich zwar in der Feststellungsakte kein Vermerk über die Aufgabe
des Bescheids zur Post findet, wenn aber nach den ganzen bei der Beweisaufnahme gewonnenen Erkenntnissen und unter Berücksichtigung
der üblichen örtlichen Postlaufzeit zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass das auf dem Bescheid maschinell ausgedruckte
Datum mit dem Tag der Aufgabe zur Post übereinstimmt.
Fundstelle(n): QAAAD-43887
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28.04.2009 - 5 K 1041/05 B
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