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FG Düsseldorf 24.04.2009 1 K 4135/07 U,AO, BBK 11/2010 S. 491

Kein Vorsteuerabzug für Zuschuss des Arbeitgebers zum Kantinenbetreiber

Ein Unternehmer kann keine Vorsteuer aus einem Zuschuss geltend machen, den er an einen Kantinenpächter leistet, damit dieser die Kantine betreibt und die Arbeitnehmer des Unternehmers beköstigt.

Nach dem FG Düsseldorf findet insoweit kein Leistungsaustausch zwischen dem Unternehmer und dem Kantinenpächter statt; der Leistungsaustausch erfolgt nur zwischen dem Kantinenpächter und den dort speisenden Arbeitnehmern. Der Zuschuss ist damit als preisauffüllendes [i]Preisauffüllendes EntgeltEntgelt i. S. von § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG anzusehen. Denn dem Unternehmer geht es in erster Linie darum, seinen Arbeitnehmern eine umfassende und kostengünstige Verpflegung in der Kantine zu ermöglichen.

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