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FG Nürnberg 29.04.2009 3 K 1777/2007, BBK 11/2010 S. 489

Keine Pauschbeträge für Übernachtungskosten bei Erstattung durch Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer kann für Veranlagungszeiträume bis 2007 keine Übernachtungskosten wegen einer Auswärtstätigkeit geltend machen, wenn seine Übernachtungskosten geringer waren als die Pauschbeträge nach R 40 Abs. 2 LStR 2005 und vom Arbeitgeber vollständig erstattet wurden.

Es verbleibt dann zwar eine Differenz zwischen Pauschbetrag und tatsächlich entstandenen (und erstatteten) niedrigeren Übernachtungskosten; die steuerliche Berücksichtigung dieser Differenz würde nach dem FG Nürnberg aber zu einer offensichtlich [i]Offensichtlich unzutreffende Besteuerungunzutreffenden Besteuerung führen, weil der Arbeitnehmer einen derartigen Aufwand definitiv nicht gehabt hat.

Hinweis:

Arbeitnehmer können seit 2008 bei Auslandsreisen nur noch die tatsächlichen Übernachtungskosten und keine Übernachtungspauschalen mehr geltend machen . All...

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