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Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1736Der BFH hat sich in einem Beschluss v. - IX B 227/09 NWB MAAAD-40410 aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde der Finanzverwaltung nochmals mit der Frage der Anwendung des Halbabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG auf zu einem Auflösungsverlust führende Aufwendungen beschäftigt, die im Rahmen einer keine Einnahmen generierenden Beteiligung i. S. des § 17 EStG getätigt worden sind. In dem Beschluss hat der BFH sein zur selben Thematik getroffenes Urteil v. - IX R 42/08 (BStBl 2010 II S. 220) bestätigt und die seitens der Finanzverwaltung zuvor in einem Nichtanwendungserlass zum BFH-Urteil aus 2009 ( BStBl 2010 I S. 181) vorgebrachte Argumentation zurückgewiesen.
Sachverhalt des aktuellen BFH-Beschlusses und vorhergehende Rechtsprechung
[i]BFH: Halbabzugsverbot setzt tatsächliches Anfallen von Einnahmen vorausDer zugrunde liegende Sachverhalt betraf den Fall einer im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsbeteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, die während ihrer gesamten Haltedauer zu keinerlei Einnahmen führte und bei der auch bei Auflösung der Kapitalgesellschaft keine Einnahmen i. S. des § 17 Abs. 4 EStG zuflossen. Hierzu hatte der BFH bereits in seiner Entscheidung aus 2009 ausgeführt, dass das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG im Falle fehlender Einnahmen aus der Beteiligung nicht zur hälftigen...