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Aufgabe aus der Einkommensteuer und der Abgabenordnung
Teil I
Sachverhalt
Die Eheleute A und B sind in Berlin ansässig. A ist angestellter Anwalt in einer Rechtsanwaltskanzlei. Im Jahr 2009 bezog er von der Kanzlei ein Gehalt i. H. von 100 000 € brutto. Außerdem übernahm die Kanzlei die Beiträge für die von A abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung i. H. von monatlich 100 € und stellte A ein Handy zur Verfügung, um stets beruflich erreichbar zu sein. Die mit dem Handy von A privat geführten Gespräche mit einem Kostenvolumen von 400 € wurden ebenfalls von der Kanzlei gezahlt.
A hatte im August 2008 einen gebrauchten Pkw für 30 000 € erworben. Da er im Mai 2009 ein verlockendes Angebot für einen Neuwagen erhielt, veräußerte A den Gebrauchtwagen im Juni 2009 für 25 000 €.
B, die Ehefrau des A, hatte im Oktober 2009 von ihrem Vater, dem V, einen Anteil an der X-GbR geerbt, an der neben ihr auch H und I jeweils zu 1/3 beteiligt sind. Gesellschaftszweck ist der Erwerb und die Vermietung von universell einsetzbaren Maschinen für Blech verarbeitende Betriebe. Die erworbenen Maschinen wurden langfristig an die Y-GmbH, einen Metallverarbeitungsbetrieb, vermietet. Die Mietvert...