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Steuerberatung: Kosten für Steuerberater weiter selbst bezahlen
Seit rund vier Jahren können die Bürger nicht mehr alle Kosten für ihren Steuerberater absetzen. Die Kosten für das Ausfüllen des Mantelbogens sind nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar. Dagegen hatte eine Arbeitnehmerin geklagt und beim BFH verloren. Die Richter führten aus, dass das Ausfüllen der Formulare zwar nicht leicht, aber durchaus ohne fremde Hilfe möglich ist – und im Zweifel müssen die Finanzämter Steuerbürgern Hilfestellung geben ( NWB MAAAD-40997).