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NWB BB 6/2010 S. 169

Datensicherung: Darauf sollten Sie und Ihre Mandanten achten

Es muss nicht unbedingt ein Wasserschaden oder ein Computervirus sein – häufig reicht schon ein einfacher Hardware-Defekt aus, damit z. B. digitale Mandantenakten, Geschäftsbriefe oder andere wichtige Dateien auf der Festplatte nicht mehr abgerufen werden können. Gut beraten ist dann, wer regelmäßige Backups gemacht hat. Damit Sie und Ihre Mandanten auf der sicheren Seite sind, haben wir in der Tabelle ein paar Tipps zur Datensicherung für Sie zusammengestellt:


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Tipps zur Datensicherung
§ 1
Welche Daten sollten gesichert werden?
Alle relevanten Daten: Elektronischer Schriftverkehr, Mandantenakten, Berichte, Adressbücher, Kalenderfunktionen etc. Insbesondere ist in Kanzleien die 5-jährige Mindestaufbewahrungspflicht von Handakten zu beachten. In diesem Fall ...

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