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Finnland | Richtlinien für die Besteuerung von Jobtickets veröffentlicht
[i]Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und ArbeitsstätteDie finnische Steuerverwaltung hat Anfang Januar 2010 die Richtlinie über die Besteuerung von Jobtickets bzw. Zuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die Arbeitnehmern gewährt werden, veröffentlicht. Danach sind Jobtickets oder Zuschüsse bis zu einer Höhe von 300 € und zwischen 600 € und 3.400 € jährlich von der Einkommensteuer befreit. D. h. nur der Betrag zwischen 300 € und 600 € und über 3.400 € ist als geldwerter Vorteil einkommensteuerpflichtig.