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FG Baden-Württemberg | Überdachende Besteuerung gem. Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz; Wohnsitzverlegung in die Schweiz
(1) Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gem. Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz kann auch dann ausgeschlossen sein, wenn eine natürliche Person aufgrund eines in der Schweiz bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses ihren Wohnsitz dorthin verlegt. (2) Die Revision wurde sowohl wegen grundsätzlicher Bedeutung als auch wegen divergie-render Rspr. zur Auslegung des Art. 4 Abs. 4 Satz 4 DBA Schweiz zugelassen. (3) Die in der Schweiz erhobene Feuerwehrersatzabgabe ist keine auf die deutsche ESt anrechenbare Steuer i. S. des DBA Schweiz (EFG 2010 S. 624).
[i]Anwendung der sog. Abwandererregelung in Art. 4 Abs. 4 DBA SchweizStreitig war die Anwendung der sog. Abwandererregelung in Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz und insbesondere die Auslegung der in Satz 4 dieser Vorschrift vorgesehenen Ausnahme. Bei einer in der Schweiz ansässigen natürlichen Person, die nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt und die in Deutschland insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt s...