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BMF 07.04.2010 IV B 5 -S 1344/07/10001, StuB 10/2010 S. 401

Einkommensteuer | Beschränkte Steuerpflicht eines Berufssportlers mit Einkünften aus Werbeaktivitäten

In dem Urteil vom – I R 19/06 NWB GAAAC-72657 hat der BFH in dem 4. Leitsatz folgende Aussage getroffen:

§ 2 AStG steht gegenüber § 49 EStG im Verhältnis der Spezialität (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom – I R 3/79, BStBl 1983 II S. 259). Im Rahmen der Veranlagung gem. § 2 Abs. 5 AStG sind deswegen nur solche Einkünfte aus beschränkter Steuerpflicht gem. § 49 EStG einzubeziehen, die zu veranlagen sind, nicht jedoch Einkünfte, bei denen die darauf entfallende Einkommensteuer im Wege des Steuerabzugs als abgegolten gilt (Rn. 54).

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Hinblick auf diesen 4. Leitsatz des BFH-Urteils darauf hingewiesen, dass der BFH in seinem Urteil vom im Verfahren I R 23/07 NWB KAAAC-45486 folgende Klarstellung vorgenommen hat:

§ 50 Abs. 5 Satz 1 EStG 1985 ff. ist auf Eink...

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