Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaft-/Schenkungsteuer | Kein Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben nach verwaltungsintern getroffener Feststellung „erbschaftsteuerfrei”
(1) Einen Anspruch auf Überlassung von Kopien der von Kreditinstituten gem. § 33 ErbStG eingereichten Anzeigen haben Erben nicht, wenn das FA die Akten mit dem Vermerk „steuerfrei” geschlossen hat, ohne die Erben an dem Verfahren zu beteiligen. (2) Auch aus Treu und Glauben ergibt sich kein Informationsanspruch gegen das FA, wenn die Auskunft nicht der Wahrnehmung von Rechten im Besteuerungsverfahren dienen kann (Bezug: § 33 ErbStG; § 40 FGO; § 242, § 2039 BGB; § 91, § 364, § 78 AO).
Bei dem Anspruch auf Überlassung von Kopien der von Banken nach § 33 ErbStG erstellten Anzeigen handelt es sich um keinen zum Nachlass gehörenden Anspruch. Die Anzeigen dienen der vom FA vorzunehmenden Prüfung, ob Erbschaftsteuer festzusetzen oder von der Festsetzung wegen Nichterreichens der Freibeträge des ErbStG abzusehen ...