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Körperschaftsteuer | Zusammenwirken mehrerer steuerbefreiter Körperschaften
Nach dem kann eine steuerbefreite Körperschaft, die eine andere steuerbefreite Körperschaft bei der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke gegen Entgelt selbständig und eigenverantwortlich unterstützt, einen Zweckbetrieb unterhalten, wenn sie hierdurch zugleich eigene satzungsmäßige Ziele verfolgt.
Die Klägerin ist eine gemeinnützige GmbH, deren Anteile zwei gemeinnützige Stiftungen halten. Alle Beteiligten betreuen und fördern verhaltensgestörte, behinderte Kinder und Jugendliche. Streitpunkt ist, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, den die GmbH in Gestalt abendlicher und nächtlicher Betreuung der von den Stiftungen aufgenommenen Personen ausübt, ein begünstigter (steuerfreier) Zweckbetrieb ist. Gem. § 66 AO steuerfreie Wohlfahrtspflege hat der BFH wegen f...