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GmbH-Beteiligung als notwendiges BV eines Freiberuflers?
Beteiligt sich ein Freiberufler an einer GmbH, gehört die Beteiligung nach dem nicht zwingend zu seinem notwendigen Betriebsvermögen. Denn grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein sog. Geldgeschäft, das bei Freiberuflern ebenso als berufsfremder Vorgang anzusehen ist wie die Gewährung eines Darlehens oder die Übernahme einer Bürgschaft . [i]Beteiligung als HilfstätigkeitAusnahmsweise kann die Beteiligung aber eine Hilfstätigkeit der freiberuflichen Tätigkeit darstellen und damit zum Betriebsvermögen gehören:
(1) Die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft ergänzt die eigene freiberufliche Tätigkeit ; allerdings kann gegen die Annahme notwendigen Betriebsvermögens sprechen, dass der eigene wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Kapitalgesel...