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BMF 04.05.2010 IV D 2 - S 7100/08/10011, BBK 10/2010 S. 447

Verpflegung von Hotelgästen keine Nebenleistung der Übernachtung?

Nach Ansicht des stellt die Verpflegung von Hotelgästen eine selbständige Leistung und keine Nebenleistung zur Übernachtungsleistung dar. Denn die Verpflegung erfülle aus Sicht des Hotelgastes einen eigenen Zweck; dies gelte sowohl für das Frühstück als auch für die Halb- und Vollpension und all-inclusive-Verpflegung. Zudem seien die Art und der Umfang der Verpflegungsleistung in der Regel frei wähl- und buchbar. Konsequenz dieser Verwaltungsauffassung: Der Ort der Verpflegungsleistung richtet sich nach dem Ort, an dem die Verpflegungsleistung vom Unternehmer (Hotelier) tatsächlich erbracht wird .

[i]Abweichende Begründung des BFHDas BMF widerspricht damit ausdrücklich dem . Der BFH sieht – ebenso wie der EuGH – die Verpflegung als N...

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