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Sozialversicherung: Neue EG-Verordnung über Soziale Sicherheit am in Kraft getreten
Mit Wirkung zum ist die neue EG-Verordnung über die Koordinierung der sozialen Sicherheit mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt Fragen der Zuständigkeit von und Mitgliedschaft in sozialen Sicherungssystemen in [i]Soziale Sicherung bei ins Ausland entsandten MitarbeiternEuropa. Sie ersetzt die bisher gültige EWG-Verordnung . Allerdings gilt diese neue Verordnung ausschließlich für EU-Bürger, Flüchtlinge und Staatenlose, die ihren Wohnort in einem EU-Staat haben. Für Bürger aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie aus der Schweiz bleiben die alten Regelungen so lange in Kraft, bis diese an die neue EG-Verordnung angepasst wurden.
Eine wichtige Veränderung bringt die neue Verordnung in Entsendungsfällen: So wurde der [i]Entsendezeitraum auf 24 Monate verlängertEntsendez...