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BBK Nr. 10 vom Seite 460

Buchung von Bewirtungskosten

Beleganforderungen und Aufzeichnungspflichten

Günther H. Krüger

[i]Richter/Breuer/ Knebel, Reise- und Bewirtungskosten, 12. Aufl., Herne 2010.Bewirtungsbelege geben bei Betriebsprüfungen immer wieder Anlass zu Beanstandungen. Für die Anerkennung von Bewirtungsbelegen und deren Buchung gelten strenge Regeln. Entspricht der Bewirtungsbeleg nicht allen gesetzlichen Anforderungen, wird der Betriebsprüfer den Beleg bei einer Steuerprüfung aus formalen Gründen beanstanden. In einem aktuellen Urteil hat das FG Düsseldorf jetzt den Nachweis erleichtert und lässt auch Eigenbelege zusammen mit Kreditkostenabrechnungen zu.

Von Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen geschäftlicher und betrieblicher Bewirtung. Betriebliche Bewirtungskosten können in vollem Umfang als Betriebsausgaben abgezogen werden, während geschäftliche Bewirtungskosten nur teilweise geltend gemacht werden dürfen.

I. Anlass und Abgrenzung

Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftspartnern als Betriebsausgaben geltend machen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Bewirtungskosten angemessen sind. [i]Keine reinen AufmerksamkeitenDie Angemessenheit hängt insbesondere von der Höhe der Bewirtungskosten ab. Darüber hinaus darf es sich nicht um reine Aufmerksamkeiten handeln. Bewirtungskosten können nur auf der Grundlage eines gesch...

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