Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

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Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 32 Einrichtung einer Buchführung

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

Erläuterungen

I. Bedeutung der Vorschrift

1 Nach dieser Vorschrift wird die Tätigkeit des Beraters bei der Hilfeleistung zur Einrichtung einer Buchführung des Mandanten honoriert. In den allermeisten Fällen wird es sich um die erstmalige Einrichtung handeln, so dass diese Vorschrift besonders bei Firmenneugründungen bedeutsam wird.

2 Wird eine vorhandene Buchführung umgestellt und fallen ähnliche Arbeiten wie bei einer Einrichtung an, kann dafür die Zeitgebühr nach § 32 StBGebV analog berechnet werden.

3 Unter die Vorschrift fallen z. B. folgende Tätigkeiten:

  • vorbereitende Mandatsgespräche über Ziel und Besonderheiten der Buchführung

  • Beratung über die allgemeinen Buchführungspflichten nach Steuer- und Handelsrecht

  • Einrichtung von steuerlich notwendigen Verzeichnissen

  • Einrichtung von Inventarverzeichnissen

  • Eingabe von Stammdaten

  • Beratung über die Wahl des Buchführungssystems

  • Aufstellung eines Kontenplans

  • Einrichtung eines Kontokorrents

4 Wird ein Unternehmen neu gegründet und zur Durchführung der Eröffnungsbilanz die Buchführung z. B. computermäßig neu eingerichtet, so fällt dies unter § 32 StBGebV. Die Übernahme der Werte au...

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