Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung
2. Aufl. 2008
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§ 32 Einrichtung einer Buchführung
Erläuterungen
I. Bedeutung der Vorschrift
1 Nach dieser Vorschrift wird die Tätigkeit des Beraters bei der Hilfeleistung zur Einrichtung einer Buchführung des Mandanten honoriert. In den allermeisten Fällen wird es sich um die erstmalige Einrichtung handeln, so dass diese Vorschrift besonders bei Firmenneugründungen bedeutsam wird.
2 Wird eine vorhandene Buchführung umgestellt und fallen ähnliche Arbeiten wie bei einer Einrichtung an, kann dafür die Zeitgebühr nach § 32 StBGebV analog berechnet werden.
3 Unter die Vorschrift fallen z. B. folgende Tätigkeiten:
vorbereitende Mandatsgespräche über Ziel und Besonderheiten der Buchführung
Beratung über die allgemeinen Buchführungspflichten nach Steuer- und Handelsrecht
Einrichtung von steuerlich notwendigen Verzeichnissen
Einrichtung von Inventarverzeichnissen
Eingabe von Stammdaten
Beratung über die Wahl des Buchführungssystems
Aufstellung eines Kontenplans
Einrichtung eines Kontokorrents
4 Wird ein Unternehmen neu gegründet und zur Durchführung der Eröffnungsbilanz die Buchführung z. B. computermäßig neu eingerichtet, so fällt dies unter § 32 StBGebV. Die Übernahme der Werte au...