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Anlage KAP 2009
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAD-42776 Die Anlage KAP 2009 musste aufgrund der Abgeltungsteuer komplett neu gefasst werden. Ab 2009 ist zu unterscheiden, ob die Erträge dem inländischen Steuerabzug unterlagen oder nicht bzw. ob die Erträge nach § 32d Abs. 2 EStG tariflich zu besteuern sind. Für jede dieser Gruppen enthält die Anlage KAP auf der ersten Seite eigene Abschnitte. Die Rückseite führt die Beteiligungserträge sowie Steuerabzugsbeträge auf. Darüber hinaus kann der Anleger diverse Anträge – z. B. auf Günstigerprüfung, Teilkorrektur oder zur Altverlustverrechnung – auf der Anlage KAP stellen.
Abgeltung durch Steuerabzug
[i]AbgeltungswirkungDurch den Steuerabzug ist die Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte regelmäßig abgegolten und die Abgabe einer Einkommensteuererklärung kann insoweit unterbleiben.
Günstigerprüfung
[i]Tarifliche Einkommensteuer günstiger?Die Abgeltungsteuer ist mit ihrem 25 %igen Steuersatz für Kapitalanleger mit einer geringeren Steuerbelastung nachteilig. Der Anleger kann den Ansatz der tariflichen Steuer über die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG erreichen. Der Antrag wird in der Zeile 4 der Anlage KAP gestellt. In diesem Falle vergleicht das Finanzamt die tarifliche Einkommensteuer auf alle Einkünfte mit der fixen Steuer auf Kapitalertr...