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Einkommensteuer | Unterhaltszahlung an Eltern des getrennt lebenden Ehegatten nicht abzugsfähig
Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger an eine ihm oder seinem Ehegatten gegenüber unterhaltsberechtigte Person leistet, stellen für ihn sog. außergewöhnliche Belastungen dar. Unterhaltszahlungen an die eigenen Eltern oder die Eltern des Ehegatten können in dieser Weise von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt nach einem jedoch nicht, wenn die Ehegatten dauernd getrennt leben und der eine Ehegatte an die Eltern des anderen Ehegatten zahlt. Im Streitfall hatte die Klägerin die Mutter des von ihr getrennt lebenden Ehemanns in der Türkei unterstützt. Nach Auffassung des Gerichts sind getrennt lebende Ehegatten steuerlich nicht mehr als Einheit zu betrachten, wie sich daran zeige, dass die Zusammenveranlagung in diesem Fall ausgeschlossen sei. Wen...