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Amtshaftung | Schadensersatz bei Irrtum der Steuerfahndung
Werden internetfähige Computer oder Notebooks von der Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung unzulässigerweise beschlagnahmt, hat der Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. Nach Ansicht des Gerichts hat die Nutzung von Computern in Privathaushalten inzwischen so hohe Bedeutung für die Information und Kommunikation über das Internet, aber auch die Abwicklung von Geschäften, dass der unberechtigte Entzug der „ständigen Verfügbarkeit” eines solchen Geräts einen Amtshaftungsanspruch [i]Vahle, NWB F. 29 S. 1725 auslösen kann.
Obwohl der Streit eine Privatperson betraf, lässt sich die Argumentation auf geschäftlich genutzte Computer übertragen.