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Lohnsteuer | Fahrtkosten eines Postbeamten zu seiner Arbeitsstätte bei einer Telekom-Tochter
Allein die vorläufige Zuweisung eines Beamten in ein privatrechtlich organisiertes Tochterunternehmen der Telekom AG führt nicht dazu, dass der Beamte die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz steuerlich nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen kann. Dies hat das für den Fall entschieden, dass der Beamte seine bisher ausgeübte Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsort beibehält. Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Klägers befand sich seit Jahren in derselben Arbeitsstätte in Düsseldorf. Allein die Gründung einer Tochtergesellschaft und die Ausgliederung der Tätigkeit des Klägers ändert nichts an der steuerrechtlichen Beurteilung der Fahrtkosten. Für die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte sei es nicht erforderlich, dass die ...